Verwaltungsrecht – Willkommen im Behörden- und Paragraphendschungel!

Ich bin nicht Tarzan – und Sie nicht Jane. Die rettende Liane reiche ich Ihnen trotzdem. Für viele Bürger ist der Umgang mit Behörden (z.B. dem Finanzamt, dem Bauamt, der Bezirksverwaltung usw.) fast so unangenehm wie der Besuch beim Zahnarzt. Nur dass diese noch in einer schwer verständlichen Sprache spricht (Behördendeutsch) und ständig andere Formulare fordert (dabei besteht oftmals Formfreiheit).

Das Verwaltungsrecht ist sehr vielseitig. So wie das Leben auch. Die Formulare scheinen nicht wirklich zu Ihrem Anliegen zu passen und der Sachbearbeiter scheint Sie auch nicht zu verstehen. Oder Sie haben schon einen Bescheid erhalten und fühlen sich falsch behandelt.

Dann sollten wir die Rechtslage prüfen und gemeinsam besprechen, welche Ansprüche Sie haben, welche Leistungen Sie fordern können oder welche Pflichten Sie erfüllen müssen.

Auf Grund des Fachanwalt für Sozialrecht beschränken wir uns auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts auf die Teilgebiete die zum Sozial(versicherungs)recht gehören (wie z.B. BAföG, Aufstiegsförderung, Wohngeld u.ä.).

Im Widerspruchsverfahren und – soweit erforderlich – in einer anschließenden Klage können wir uns für Ihr Recht einsetzen und Ihre Position durchsetzen. Selbstverständlich zeigen wir Ihnen in der vorhergehenden Beratung alternative Lösungsmöglichkeiten auf oder schlagen einen geeigneten Vergleich vor. In geeigneten Fällen setzen wir uns auch für eine Mediation ein.

Wir zeigen Ihnen einen Lösungsweg.