Fachanwalt für Sozialrecht
Der Fachanwalt für Sozialrecht ist in allen Fragen des Sozial(versicherungs)recht Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Herrn Rechtsanwalt Wecks die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Verleihung war, dass ich besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen musste.
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Die Fachanwaltsordnung vom 01.11.2012 sieht inzwischen 20 verschiedene Fachanwaltschaften vor, so auch den Fachanwalt für Sozialrecht.
In der Bundesrechtsanwaltsordnung ist der Fachanwalt für Sozialrecht in § 43 Abs. 1 Satz 1 BRAO genannt und gehört neben Steuerrecht, Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht zu den vier “klassischen” Fachanwaltsbezeichnungen.
Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,
2. besonderes Sozialrecht
a) Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung),
b) Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
c) Recht des Familienlastenausgleichs,
d) Recht der Eingliederung Behinderter,
e) Sozialhilferecht,
f) Ausbildungsförderungsrecht
Ihr Vorteil
Als Fachanwalt für Sozialrecht biete ich Ihnen mein Fachwissen sowie meine umfangreiche praktische Erfahrung im Sozialversicherungsrecht für die Vertretung Ihrer Interessen im außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Bereich an.
Ich kenne die Verfahrensabläufe der Sozialversicherungsträger und habe umfangreiche Erfahrungen aus zahlreichen Widerspruchsverfahren.
Vor den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht vertrete ich Ihre Interessen auf Grund meiner praktischen Erfahrungen in allen Klagen, Berufungen und Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz.