beA

besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Anwälte Wecks nutzen beA

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ermöglicht Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz und untereinander.

Oberste Prämisse bei der Entwicklung des beA ist die Sicherheit des Systems. Durch die Verwendung neuester Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechniken wird gewährleistet, dass sich kein Unbefugter Zugang zum Postfach verschaffen kann. Auch die BRAK ist nicht in der Lage, die Inhalte zu lesen.

Erklärung nach § 31 RAVPV:

Anwälte Wecks senden/empfangen über das beA und erklären die Empfangsbereitschaft.

§ 31 RAVPV : 1Bis zum 31. Dezember 2017 muss der Postfachinhaber Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach nur dann zur Kenntnis nehmen und gegen sich gelten lassen, wenn er zuvor seine Bereitschaft zu deren Empfang über das besondere elektronische Anwaltspostfach erklärt hatte. 2Die Erklärung kann nicht beschränkt werden.