Wir stellen Ihnen hier einige nützliche Formulare zur Verfügung.

Stichwort: Beratungshilfe

Bedürftige Menschen erhalten auf Antrag beim Amtsgericht des Wohnortes einen Beratungshilfeschein. Damit reduziert sich Ihr Kostenbeitrag auf EUR 15.- pro Angelegenheit. Die Justizkasse zahlt dem Anwalt in der Regel eine Pauschale von EUR 45,81.- (brutto) für die Beratung bzw. EUR 133,52.- (brutto) für die Vertretung. Dies sind deutlich geringere Beträge als der Normalfall.

Hier geht es zum Antrag auf Beratungshilfe

Das Formular mit Merkblatt wird von der bayerischen Justiz bereitgestellt.

In der Stadt Nürnberg ist zuständig das Amtsgericht Nürnberg
Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg, Zimmer 80-82 a (Erdgeschoss)
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr
Für Berufstätige Montag bis Donnerstag ab 13.15 Uhr nach Terminvereinbarung (Telefon: 0911 / 32101)

Zum Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse:

  • vollständige Kontoauszüge/Umsatzübersicht der letzten drei Monate (auch des Ehegatten)
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate (auch des Ehegatten)
    (vollständiger Bescheid von Arbeitsamt/Jobcenter (samt Berechnungsbogen!),
  • Lohnbescheinigungen, Renten, Grundsicherungs- , Wohngeldbescheid, BAföG o.Ä.)
  • evtl. Quittungen der letzten drei Monate über monatliche Zahlungen (z.B. Mieter, Heizkosten)
  • Ausweis nicht vergessen!

Hinweis: Bitte beantragen Sie den Beratungshilfeschein vor einem Besprechungstermin bei uns und bringen den Beratungshilfeschein zum Termin mit.

Stichwort: Prozesskostenhilfe (PKH)

Mit der Prozesskostenhilfe wird der gleichberechtigte Zugang zum Recht gesichert.
Bei Bedürftigkeit des Antragstellers und hinreichender Aussicht der Klage auf Erfolg kann das Gericht auf Antrag die PKH bewilligen und uns zum Verfahren beiordnen.

Hier geht es zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Das Formular und der elektronische Ausfüll-Assistent wird von der Justiz NRW bereitgestellt und kann auch für Verfahren an bayerischen Gerichten verwendet werden.

Bitte nutzen Sie das Formular ZP1a und reichen dieses zusammen mit den Belegen bei uns ein.