Wir sind erschüttert über den Krieg in der Ukraine.

Die Europäische Union hat am 04.03.2022 den Massenzustrom von Flüchtlingen erstmals nach der Richtline 2001/55/EG festgestellt.

Dies gibt den Flüchtlingen einen Schutzstatus in der gesamten Europäischen Union, Reisefreiheit, Aufenthaltsrecht, Recht auf Arbeit, Soziale Sicherheit, Krankenversorgung.

Das Sozialrecht hilft den Flüchtlingen.

Hier eine Information des Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Situation der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.

Information Ukraine (471 kB)

Hier eine praktische Übersicht auf einem Blatt.
Seite 1: Ansprüche der Flüchtlinge
Seite 2: Verfahren zur Durchsetzung

FachINFO Ukrainehilfe (18 kB)