Sozialdatenschutz

Die Sozialdaten und das Sozialgeheimnis:

Die zur Aufgabenerfüllung erhobenen Daten, d.h. Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person können unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet oder genutzt werden.

Dabei ist sicherzustellen, dass Unbefugte ohne Einwilligung des Betroffenen nicht auf die Daten zugreifen können! Dies findet im Spannungsfeld des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung statt. Daher ist das individuelle Schutzinteresse mit den überwiegenden Allgemeininteressen abzuwägen.

Wie wirkt sich dies auf die Verwaltungsverfahren aus ? Worauf müssen Mitarbeiter achten ? Welche Rechte haben die Betroffenen ? Können Dritte Auskunft verlangen ?

Kedua GmbH Berlin Datenschutzexperten.de

In Zusammenarbeit mit der Firma Kedua GmbH Berlin – Datenschutzexperten.de wird das Grundlagensemiar “Der Sozialdatenschutz” bundesweit an verschiedenen Seminarorten mit Rechtsanwalt Andreas Wecks als einem der Fachreferenten angeboten.

Nächste Seminare:

Sozialdatenschutz – Grundlagen und Vertiefung
Termine 2020 auf Anfrage !

Weitere Informationen und Anmeldung:

Datenschutzexperten.de