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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Andreas Wecks

Nach dem Studium an der Freien Universität Berlin folgte im Anschluss daran das Referendariat. Dieses umfasste eine halbjährige Wahlstation am Berliner Sozialgericht und wurde mit dem 2. Juristischen Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Schon während der Ausbildung lag der Schwerpunkt auf dem Sozialrecht. Dieses Interesse bewegte mich, die Qualifikation als Fachanwalt für Sozialrecht zu erwerben.

Der berufliche Einstieg begann im Jahr 1999 zunächst bei einer allgemein tätigen Kanzlei in Berlin, wobei hier vor allem mietrechtliche und vertragsrechtliche Mandate bearbeitet wurden. Später folgte eine Anstellung als Jurist in der Widerspruchstelle der damaligen Bundesanstalt für Arbeit sowie Stationen als Rechtsanwalt in Konstanz, Düsseldorf und Erlangen.

Seit dem Jahr 2006 habe ich mich als selbstständiger Rechtsanwalt in Nürnberg niedergelassen und über längere Zeit einer Bürogemeinschaft mit Anwälten der unterschiedlichsten Fachrichtungen angeschlossen.

Die Kanzlei hat sich im Laufe der letzten Jahre weiterentwickelt und wurde personell verstärkt, so dass im April 2012 der Auszug aus der Bürogemeinschaft und der Einzug in neue Räumlichkeiten im Herzen der Nürnberger Altstadt erfolgte.

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Herrn Rechtsanwalt Wecks die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.

Ehrenamtlich engagiere ich mich als Berater für pro familia Nürnberg e.V. und bin als Dozent am GIB (Gesellschaft Inklusion Bildung) Nürnberg tätig.

Ehrungen

Von der FOCUS Spezial Anwaltsliste in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 als Top-Anwalt in Deutschland im Sozialrecht gelistet.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Andreas Wecks   |   Bundesrechtsanwaltsregister

Sozialdatenschutz

Anwalt Wecks ist Referent beim Grundlagenseminar Sozialdatenschutz

Weitere Info: hier